Die Kirchen und das Geld. Es gibt Kirchensteuer der Mitglieder, es gibt Kollekten in die Körbe in den Gottesdiensten und es gibt Gelder des Kantons. Foto: Harald Oppitz/KNA

Mehr Geld für die katholische Kirche

Geänderter Verteilschlüssel - debattiert wird im Herbst

Der Regierungsrat des Kantons Bern will der katholischen Kirche ab 2026 mehr Geld für ihre gesamtgesellschaftlichen Leistungen zusprechen. Geändert wird aber bloss der Verteilschlüssel. Die Höhe der Kantonsbeiträge an alle Kirchen soll im Vergleich zu heute unverändert bleiben.

Andreas Krummenacher

Die drei grossen Landeskirchen im Kanton Bern – reformiert, katholisch und christkatholisch – mussten zuhanden des Regierungsrates Berichte vorlegen, mit den Nachweisen, was sie für die Gesellschaft insgesamt leisten (das «pfarrblatt» Bern hat berichtet).

Die zuständige Kirchendirektion von Regierungsrätin Evi Allemann hat diese Berichte geprüft. Jetzt liegen das Fazit und der Antrag vor, die Regierungsrätin Allemann dem Grossen Rat vorlegen wird. Im Herbst wird es eine Debatte im Parlament über die definitive Höhe der Zahlungen an die Kirchen geben.

Für die gesamte Gesellschaft

In einer Medienmitteilung heisst es, «die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Landeskirche sollen jährlich insgesamt 29,36 Millionen Franken zur Finanzierung ihrer gesamtgesellschaftlichen Leistungen erhalten.» Der Regierungsrat habe einen entsprechenden «Objektkredit zuhanden des Grossen Rates» verabschiedet.

Als gesamtgesellschaftliche Leistungen gelten beispielsweise Angebote in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, in der Begleitung von Armutsbetroffenen und Betagten bis hin zu Kunstausstellungen. Hier kann die katholische Kirche gemäss ihrem Bericht viel vorweisen, namentlich durch unbezahlte Freiwilligenarbeit.

Für die Kirchendirektion hat David Leutwyler, Beauftragter für kirchliche und religiöse Angelegenheiten des Kantons Bern, die Berichte geprüft. In einem begleitenden Gutachten schreibt er, die Kirchen hätten in ihren Berichten insgesamt Leistungen für die gesamte Gesellschaft in der Höhe von kumuliert über 228 Millionen Franken erbracht. Die römisch-katholische Kirche weise solche Leistungen in der Höhe von knapp 53 Millionen Franken aus. Das wird nun nicht telquel monetarisiert, aber gemäss einem Verteilschlüssel abgegolten.


Aus Annahmen wurde Klarheit

Die Landeskirchen befinden sich momentan in einer finanziellen Übergangsphase. Ab 2026 braucht es gemäss dem totalrevidierten Gesetz über die bernischen Landeskirchen ein definitives neues System für die Finanzierung insbesondere der gesamtgesellschaftlichen Leistungen. Gemäss Medienmitteilung sind diese Tätigkeiten der Kirchen für den Regierungsrat wichtig, tragen sie doch «zur solidarischen Gemeinschaft, zur Vermittlung grundlegender Werte, zum Frieden unter den Religionen, zur religiösen Bildung und zur Kulturpflege» bei. Basis für die Berechnung sind die obengenannten Berichte der Landeskirchen. Die Aufteilung des Kantonsbeitrags, so heisst es in der Mitteilung weiter, bemesse sich nach dem jeweiligen Anteil an den erbrachten Leistungen in den Vorjahren.

Konkret gibt es ab 2026 für die römisch-katholische Kirche 6,58 Millionen Franken. Das sind knapp 22,5 Prozent des Totals und, verglichen mit heute, gut 2,2 Millionen Franken mehr pro Jahr. Die evangelisch-reformierte Landeskirche bekommt den Löwenanteil, 77 Prozent des Totals, nämlich 22,6 Millionen Franken. Allerdings sind das, verglichen mit heute, jährlich gut 2,3 Millionen Franken weniger.

Löhne aus einem anderen Topf

Der Grund für diese Verschiebung ist der zweite grosse Geldposten des Kantons an die Kirchen, jener für die Löhne. Waren bis vor vier Jahren die Pfarrpersonen vom Kanton angestellt, sind sie es jetzt direkt von den Kirchen selbst. Auch die Löhne werden weiterhin finanziell durch Kantonsgelder gedeckt. Das hat historische Gründe, wurden doch im 19. Jahrhundert die Kirchengüter vom Kanton eingezogen, verbunden mit der Verpflichtung, künftig aus den Erträgen die Entlöhnung der Geistlichkeit zu gewährleisten. Der jährliche Beitrag dafür liegt ab 2026 bei insgesamt 43,24 Millionen Franken, der Anteil für die katholische Kirche beträgt dabei acht Millionen Franken.


Vor dem neuen Kirchengesetz im Jahr 2019 bezahlte der Kanton Bern rund 72 Millionen Franken Löhne an Pfarrpersonen und Theolog:innen in Leitungsfunktionen. Die historischen Rechtstitel, also die Anzahl verbriefter Pfarrstellen bei der Verstaatlichung der Kirchengüter im 19. Jahrhundert, beliefen sich aber auf eine Lohnsumme von bloss knapp 43 Millionen Franken. Wieso diese Differenz?

Vor allem die reformierte Landeskirche strukturierte sich im Verlauf der Zeit immer kleinräumiger, es wurden mehr Pfarrpersonen angestellt. Diese mussten ebenfalls Lohn erhalten. Der Kanton verbuchte diese Zahlungen als Beiträge an die gesamtgesellschaftlichen Leistungen. Das waren in der Übergangsphase also nicht tatsächliche Leistungen, sondern Beiträge, die an Stellenprozente gekoppelt waren. Das ist nun nicht mehr möglich, die gesamtgesellschaftlichen Leistungen mussten von den Kirchen ausgewiesen werden. Darum bekommt die römisch-katholische Kirche etwas mehr Geld. Geht es nach dem Regierungsrat des Kantons Bern, bekäme die römisch-katholische Landeskirche ab 2026 neu also Kantonsgelder von insgesamt 14,58 Millionen Franken.

Noch nicht fix

Das revidierte Landeskirchengesetz sieht vor, dass der Grosse Rat den Gesamtbeitrag an die Landeskirchen für jeweils sechs Jahre abschliessend festlegt. In der Kompetenz des Regierungsrats liegt es, die Anteile der Landeskirchen zu definieren. Kürzungen des Grossen Rates können also nur gesamthaft gemacht werden und nicht für einzelne Landeskirchen. Der Antrag des Regierungsrates wird in der Septembersession 2024 beraten.

 

Die röm.-kath. Landeskirche hat knapp 145'000 Mitglieder, die evangelisch-reformierte Landeskirche hat gut 485'000 Mitglieder.

 

Mehr zum Thema:
Bericht David Leutwyler, Beauftragter für kirchliche und religiöse Angelegenheiten
Bericht über gesamtgesellschaftliche Leistungen der röm.-kath. Landeskirche des Kantons Bern
Schwarz auf weiss: Die Kirche dient der Gesellschaft
, «pfarrblatt», 16.02.2024

 

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