Die Kirchgemeinden haben in den letzten Monaten im Rahmen ihrer Kirchgemeindeversammlungen über die neue Kirchenverfassung abgestimmt.
Gemäss den eingegangenen Abstimmungsprotokollen haben die Stimmberechtigten die neue Kirchenverfassung mit einem JA-Stimmen-Anteil von 93.64% gutgeheissen. (NEIN-Stimmen 4.36%, Enthaltungen 2%)
Damit kann die neue Verfassung der röm.-kath. Landeskirche wie vorgesehen per 1. September 2019 in Kraft treten.
Der Synodalrat dankt den Kirchgemeindemitgliedern für das Vertrauen und den Kirchgemeindebehörden für die Durchführung der Abstimmungen.